Martinhorn, muss das denn immer sein?
Stellen Sie sich einmal vor, Sie wohnen an einer Hauptstraße. Es ist nachts um 3:00 Uhr, es fährt mit Tatü-Tata, dem sogenannten Martinhorn, die Feuerwehr bei Ihnen vorbei. Sie werden wach, was denken Sie? "Hoffentlich kommen sie noch rechtzeitig?" oder "Na ja, nach § 38 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren!" oder, was am wahrscheinlichsten ist, "Müssen die so einen Krach machen???"
Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht, daß diese Leute vor fünf Minuten auch noch im Bett gelegen haben, so wie Sie? Das diese Leute auch in der nächsten Zeit nicht mehr schlafen werden? Vielleicht auch um fünf Uhr wieder aufstehen müssen, so wie Sie? Und das natürlich völlig unentgeltlich!!!
Aber, vielleicht werden Sie ja gar nicht wach, weil unser Fahrer aus Rücksicht auf Sie, trotz Verstosses gegen §38 StVO, das Martinshorn ausgelassen hat! Oder Sie wohnen nicht an der Hauptstraße. Dann haben Sie Glück gehabt und brauchen sich nicht über die "Rambos" der Feuerwehr zu ärgern.