Wichtige Infos zu Holzöfen

von Eike Eilers

Immer mehr Hausbesitzer möchten es sich im Winter zu Hause so richtig gemütlich machen, was dazu nur fehlt ist ein Kaminofen der das Zimmer, oder sogar das ganze Haus so richtig warm macht. Aber was ist eigentlich zu beachten bei der Aufstellung von Feuerstätten für feste Brennstoffe?

Vor der Aufstellung von Feuerstätten ist entsprechend der landestypischen Bauordnung unbedingt eine Vorabstimmung und Inaugenscheinnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich. Die Einbindung des Bezirksschornsteinfegermeister schon in der Planungsphase dient der Vermeidung von kostenintensiven und zeitraubenden Nachbesserungen.

Sie trägt auch dazu bei, den zunehmenden Nachbarschaftsbeschwerden infolge unzureichender Schornsteinanordnung oder nicht angepasster Feuerstätten entgegenzuwirken. Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne, neutral und unabhängig. Abschließend wird die Feuerungsanlage zu IHRER Sicherheit auf Brandschutz und Betriebssicherheit geprüft und abgenommen.

Nachfolgend einige Abstände, die freistehende Feuerstätten von brennbaren Baustoffen und Bauteilen einhalten müssen:

Verbindungsstücke müssen zu brennbaren Bauteilen einen Abstand von 40 cm einhalten. Zu untergeordneten Bauteilen genügt ein Abstand von 20 cm. Werden die Verbindungsstücke mind. 2 cm mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt, reduziert sich der Abstand auf ¼.

Führen Verbindungsstücke durch brennbare Wände, so ist die Wand in einem Umkreis von mind. 20 cm aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit herzustellen oder es ist ein Abstand von mind. 20 cm durch ein Schutzrohr aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen sicherzustellen.

Auf brennbaren Wänden oder Wandverkleidungen dürfen durch die Feuerstätte keine höheren Temperaturen als 85° C entstehen. Der Abstand, den der Kaminofen einhalten muß, geht aus der Aufstellanleitung hervor. In der Regel sind es 20 - 40 cm. Dieser Abstand kann mit einem, von beiden Seiten hinterlüfteten, formbeständigen und nicht brennbarem Strahlungsschutz auf die Hälfte reduziert werden.

Brennbare Fußböden im Bereich der Kaminöfen sind durch einen ausreichend dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen nach vorne 50 cm und seitlich jeweils 20 (30) cm zu schützen.

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